05. Sitzung OG-Rat Wöllstein am 28.01.2010

Unterrichtung der Einwohner

über die 5. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein

am Donnerstag, den 28. Januar 2010

im Gemeindezentrum Wöllstein

Öffentlicher Teil:

Beginn: 19.05 Uhr – Ende: 20.28 Uhr

 

Anwesende:

1. Vorsitzender:

Ortsbürgermeisterin Lucia Müller

 

2. Beigeordnete

1. Beigeordneter Anja Reinert-Henn

2. Beigeordneter Franz-Georg Schopf–zugleich stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion

3. Beigeordnete Ulrike Wirth

 

3. Ratsmitglieder:

Iris Bechtoldt – SPD-Fraktion entschuldigt

Rainer Beuge – SPD-Fraktion

Johannes Brüchert – SPD-Fraktion

Helmut Degen – SPD-Fraktion

Heinrich Frohnhöfer – CDU-Fraktion

Silke Frohnhöfer – CDU-Fraktion

Dirk Lammers – Grüne entschuldigt

Dr. Dirk Maak – FDP-Fraktion

Hermann Müller – CDU-Fraktion

Joachim Müller – SPD-Fraktion

Gerhard Pfeiffer – CDU-Fraktion

Hans-Jürgen Piegacki – SPD-Fraktion

Thomas Pitthan – FDP-Fraktion

Hans-Willi Rathgeber – SPD-Fraktion entschuldigt

Dieter Sandrowski – CDU-Fraktion

Alfons Schnabel – CDU-Fraktion entschuldigt

Kurt Voll – SPD-Fraktion

Annerose Walk – SPD-Fraktion

Martin Walper – CDU-Fraktion

 

 

4. von der Verbandsgemeindeverwaltung:

Bürgermeister Gerd Rocker

5. von der Ortsgemeinde:

Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin

Zur Tagesordnung beantragte Frau Müller, den vorgesehenen TOP 12 – Ehrung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes – vorzuziehen und als TOP 2 zu behandeln. Der Rat stimmte einstimmig zu.

 

Tagesordnung:

 

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16 GemO

TOP 2 Ehrung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

TOP 3 Jahresrechnung 2008 der Ortsgemeinde Wöllstein

a) Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

b) Beschluss der Jahresrechnung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO

c) Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, des Ortsbürger-

meisters sowie der Beigeordneten der Verbands- und Ortsgemeinde

Wöllstein

TOP 4 Ermächtigung der Ortsbürgermeisterin zur Auftragsvergabe bis zu einem festzulegenden Betrag im Rahmen des Haushaltsplanes

TOP 5 Forstwirtschaftspläne 2010;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 6 Bebauungsplan „Am Scheideweg/Am Hinkelstein“

vorläufige Aussetzung des Satzungsbeschlusses vom 14.10.1999  

TOP 7 Erlass einer Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege; Beratung und Beschlussfassung  

TOP 8 Sanierung der Ernst-Ludwig-Straße;

Auftragsvergabe – Nachtrag Fa. Wöbau – Beratung und Beschlussfassung

TOP 9 Einrichtung eines Internetauftrittes (Website) für die Ortsgemeinde Wöllstein;

Auftragsvergabe – Beratung und Beschlussfassung

TOP 10 Winterdienst – nachträgliche Auftragsvergabe – Beratung und Beschlussfassung

TOP 11 Ankauf des bisher von der Firma Mobil kostenlos geleasten Pritschen­-

wagens Fiat Ducato nach Ablauf des Pachtvertrages

TOP 12 Gebührenordnung der Ortsgemeinde Wöllstein;

Festsetzung der Gebühren für die Nutzung und Bedienung der

Beschallungsanlage im Gemeindezentrum Wöllstein;

Beratung und Beschlussfassung

TOP 13 Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

II. Nichtöffentlicher Teil:

siehe gesonderte Niederschrift

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 GemO

Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Schriftliche Anfragen lagen ebenfalls nicht vor.

 

TOP 2

Ehrung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Frau Müller dankte Herrn Andreas Benneckenstein für sein langjähriges Engagement als Gemeinderatsmitglied. Herr Benneckenstein war 13 Jahre lang, von 1996 bis 2009 im Gemeinderat tätig, ist also schon sehr jung in die Kommunalpolitik eingestiegen. Auch jetzt ist er noch als Ausschussmitglied aktiv.

 

Frau Müller überreichte Herrn Benneckenstein eine Dankurkunde und ein Weinpräsent.

 

TOP 3

Jahresrechnung 2008 der Ortsgemeinde Wöllstein  

a) Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

b) Beschluss der Jahresrechnung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO

c) Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, des Ortsbürger-

meisters sowie der Beigeordneten der Verbands- und Ortsgemeinde Wöllstein

Ortsbürgermeisterin Lucia Müller, 1. Beigeordnete Anja Reinert-Henn und die Ratsmitglieder Hans-Jürgen Piegacki und Joachim Müller nahmen im Zuschauerraum Platz.

 

a) Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Der diesjährige Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Pfeiffer, übernahm den Vorsitz und begrüßte seinerseits die Anwesenden.

Der Ausschuss hat am 17.12.2009 getagt. Es gab nur wenige Punkte, wegen denen nach­gefragt wurde. So wegen der Kosten für die Reparatur des Bühnenvorhangs im Gemeinde­zentrum. Hier handelte es sich um einen Versicherungsschaden, allerdings wurde der Erstattungsbetrag der Versicherung (etwa die Hälfte der Gesamtkosten) in einer anderen Rubrik gebucht als die die Ausgaben.

Der Ausschuss bittet die Verwaltung darum, Außenstände zeitnah einzutreiben. Außerdem wurde angeregt, Außenstände, die nicht mehr einzutreiben sind, zur Wertbe­richtigung niederzuschlagen, damit sie bei der Doppik nicht als Aktiva erscheinen.

 

b) Beschluss der Jahresrechnung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Jahresrechnung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO.

 

c) Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, des Ortsbürgermeisters sowie

der Beigeordneten der Verbands- und Ortsgemeinde Wöllstein

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Entlastung der vorgenannten Personen.

 

Frau Müller, Frau Reinert-Henn und die Herren Piegacki und Joachim Müller kehrten an den Sitzungstisch zurück.


TOP 4

Ermächtigung der Ortsbürgermeisterin zur Auftragsvergabe bis zu einem festzulegenden Betrag im Rahmen des Haushaltsplanes

 

Frau Müller rief den Tagesordnungspunkt auf und nahm dann wieder im Zuschauerraum Platz. Den Vorsitz übernahm 1. Beigeordnete Reinert-Henn. Sie verlas die Beschluss­vorlage der Verwaltung

„Sachdarstellung:

Um anstehende Maßnahmen zeitnah und effizient abwickeln zu können empfiehlt es sich, der Bürgermeisterin einen Ausgabenrahmen für Auftragserteilungen zu genehmigen. Die Verwaltung sieht einen Betrag von 3000 € als geeignet an, soweit die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel hier ausreichend zur Verfügung stehen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach vorgehender Beratung dem Antrag der Verwaltung stattzu- geben. Die Bestimmungen des § 7 der Haushaltssatzung in Verbindung mit § 100 Abs.1 Satz 2 der Gemeindeordnungen bleiben unberührt.“

Bürgermeister Rocker gab hierzu noch einige Erläuterungen. Er betonte, dass diese Praxis nichts Unübliches sei. Ratsmitglied Sandrowski führte noch aus dass dies nur eine Fort­führung bestehender Praxis ist, denn bereits 1980 wurden vom Rat damals 5.000 DM festgelegt.

Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Frau Müller übernahm wieder den Vorsitz.

 

TOP 5

Forstwirtschaftspläne 2010; 

Beratung und Beschlussfassung

Ortsbürgermeisterin Müller trug vor, dass das Forstamt Rheinhessen den Bewirt­schaftungs­plan des Gemeindewaldes „Dietrichsberg“ vorgelegt hat. Dieser schließt ab mit Ausgaben in Höhe von 2.858,00 €. Im Haushalt 2009/2010 sind unter Produkt-Nr. 555 100 jedoch nur Ausgaben in Höhe von 1.320,00 € vorgesehen. Daher muss dieser Mehrbetrag als überplan­mäßige Ausgabe beschlossen werden.

Der Ortsgemeinderat Wöllstein stimmte dem Haushaltsansatz des Forstamtes in Höhe von 2.858,00 € einstimmig zu und genehmigte die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.538,00 €.

 

 

TOP 6

Bebauungsplan „Am Scheideweg/Am Hinkelstein“

vorläufige Aussetzung des Satzungsbeschlusses vom 14.10.1999

Sachdarstellung

Für den Bebauungsplanbereich „Am Scheideweg – Am Hinkelstein“ wurde durch den damals amtierenden Ortsgemeinderat bereits am 14.10.1999 der Satzungsbeschluss gefasst.

Aufgrund der damaligen Bauplatzsituation und der sich in den Folgejahren abzeichnenden, nur noch geringfügigen Nachfrageentwicklung wurde die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses und damit die förmliche Inkraftsetzung des Bebauungsplanes immer wieder verschoben.

Die zwischenzeitig stetig geringer werdende Nachfrage nach Baugrundstücken, verbunden mit der demografischen Entwicklung lässt es nicht mehr als sinnvoll erscheinen das Gesamtgebiet in einem absehbaren Zeitraum einer Bebauung zuzuführen. Vielmehr erscheint es sachgerecht, dass das Gesamtgebiet in Teilbereiche untergliedert wird, die entsprechend der jeweiligen Nachfrage abgegrenzt und entsprechend den Erfordernissen ausgewiesen werden (z.B. Ausweisung von Flächen für eine Pflegeeinrichtung).

Da ansonsten der im Jahre 1999 gefasste Satzungsbeschluss gemäß den Vorschriften der GemO umzusetzen wäre, sollte dieser durch erneute Beschlussfassung des amtierenden OG-Rates aufgehoben werden bzw. sollte der OG-Rat zumindest durch Beschluss bestätigen, dass der Vollzug des Beschlusses vom 14.10.1999 bis auf weiteres ausgesetzt bleiben soll.“

 

Der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss hat den Sachverhalt ausführlich beraten und den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, den Satzungsbeschluss vom 14.10.1999 bis auf weiteres vom Vollzug auszusetzen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, den Satzungsbeschluss vom 14.10.1999 bis auf weiteres vom Vollzug auszusetzen.

 

TOP 7

Erlass einer Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege

Beratung und Beschlussfassung

Auch hierüber hat der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss ausgiebig diskutiert. Da noch Klärungsbedarf bestand, wurde kein Empfehlungsbeschluss gefasst. Es ging vor allem um die Frage, ob und wie Radfahrer Feld- und Waldwege nutzen dürfen.

Ortsbürgermeisterin Müller trug diesbezügliche Auszüge aus dem Landeswaldschutzgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz vor. Daraus ist zu entnehmen, dass „zum Zwecke der Erholung“ jeder Radfahrer auf allen Wirtschaftswegen fahren darf, natürlich auf eigene Gefahr und unter Rücksichtnahme auf die Landwirtschaft. Nur die Wirtschaftswege, die mit Zeichen 250 gesperrt sind, müssen den Zusatz erhalten: Landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrer frei.

Aus diesem Grund kann in dem Satzungsentwurf der letzte Satz in § 4, Absatz 1 ersatzlos gestrichen werden und ebenso sollte der komplette Absatz 2 herausgenommen werden.

Bürgermeister Rocker führte aus, dass solch eine Satzung durchaus üblich ist und in vielen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde schon länger besteht. Die Satzung gibt nicht nur der Gemeinde, sondern auch dem Bürger Rechtssicherheit.

Bei der anschließenden Abstimmung beschloss der Ortsgemeinderat mehrheitlich den Erlass der Satzung wie von Ortsbürgermeisterin Müller vorgeschlagen (Streichung der genannten Passagen).

Die Satzung tritt gemäß § 24 Abs. 3 GemO am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

TOP 8

Sanierung der Ernst-Ludwig-Straße;

Auftragsvergabe – Nachtrag Fa. Wöbau – Beratung und Beschlussfassung

Die Beigeordneten Schopf und Wirth sowie die Ratsmitglieder Piegacki und Voll nahmen wegen Sonderinteresse im Zuschauerraum Platz.

Die Firma Wöbau hat ein Nachtragsangebot zum Ausbau der Ernst-Ludwig-Straße vorgelegt, das die Schachtringe in den Pflanzbeeten, die Lieferung von Pflaster für beschädigte Pflastersteine auf Privatflächen und die Arbeiten zum Anpassen des Pflasters an die privaten Liegenschaften beinhaltet. Die Angebotssumme beläuft sich auf 6.662,95 €. Auch mit diesem Nachtrag liegen die Kosten noch unter dem ursprünglichen Ansatz.

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, die Firma Wöbau entsprechend dem Nachtrags­angebot zu beauftragen.

Frau Wirth und die Herren Schopf, Piegacki und Voll kehrten an den Sitzungstisch zurück.

 

TOP 9

Einrichtung eines Internetauftrittes (Website) für die Ortsgemeinde Wöllstein;

Auftragsvergabe – Beratung und Beschlussfassung

Ortsbürgermeisterin Müller trug vor, dass die Ortsgemeinde Wöllstein bisher keine eigene Website im Internet verfügt, lediglich über die Website der Verbandsgemeinde gibt es einige Informationen über Wöllstein. Zur besseren Außendarstellung der Gemeinde, ihrer Vereine und Gewerbetreibenden, zur Förderung des Tourismus und der Bürgerinformation wünscht die Verwaltung eine eigene Präsenz im Internet.

Aus diesem Grunde wurde Kontakt mit Herrn Matthias Mann aufgenommen, es wurde der mögliche Aufbau eines Internetauftrittes besprochen und er hat das vorliegende Angebot abgegeben. Herr Mann wurde ausgewählt, weil er der Ortsverwaltung kompetent und sachkundig erscheint und bereits einige Web­seiten hier im Raum erstellt hat, z.B. für die Rheinhessische Schweiz und den TUS Wöllstein.

Der Rat führte eine ausführliche Diskussion, die Einrichtung einer eigenen Website wurde ausdrücklich befürwortet.

Ortsbürgermeisterin Müller griff den Vorschlag aus dem Rat auf, kurzfristig einen Arbeitskreis einzurichten, dem aus jeder Fraktion eine Person ange­hören sollte.

Der Ortsgemeinderat beschloss nach weiterer kurzer Aussprache einstimmig, Herrn Mann den Auftrag zur Entwicklung einer Web-Site für die Ortsgemeinde Wöllstein gemäß seinem Angebot zu erteilen. Im Rahmen dieses Auftrages soll ein Gespräch mit dem Arbeitskreis geführt werden.

Die Vorsitzende bat die Fraktionen um Benennung je einer Person für den Arbeitskreis.

 

TOP 10

Winterdienst – nachträgliche Auftragsvergabe – Beratung und Beschlussfassung

Ortsbürgermeisterin Müller berichtete, dass die Gemeinde in den letzten Jahren die orts­ansässige Firma Lämmel mit dem Winterdienst, d.h. Streuung der Straßen, in folgenden Straßen beauftragt hatte:

 

– Ernst-Ludwig-Straße

– Krummgewann

– Rohrgewann

– Schulrat-Spang-Straße

 

Dies wurde auch für die diesjährige Wintersaison so gehandhabt und die Firma Lämmel wurde mit der Streuung der o.g. Straßen beauftragt.

Ein Angebot war eingeholt und an die Verbandsgemeinde zur Prüfung weitergeleitet worden.

Das Angebot beinhaltet ergänzend zu den Angeboten der letzten Jahre eine Bereitschafts­pauschale, die übrigen Preise sind gleich geblieben. Die Prüfung durch die VG ergab, dass die Preise angemessen sind, woraufhin die Beauftragung erfolgte.

Der Rat wird um nachträgliche Zustimmung zu dieser Auftragsvergabe gebeten.

In einer der nächsten Sitzungen wird sich der Rat noch einmal mit dem Thema befassen müssen. Der Winterdienst ist in Wöllstein gemäß Satzung vom 11.01.1978 grundsätzlich auf die Anlieger übertragen. Zwischenzeitlich ist die Krummgewann vollständig und die Rohrgewann teilweise bebaut, so dass – rein rechtlich gesehen – auch dort die Anlieger für das Streuen zuständig wären.

Die Gemeinde prüft derzeit mit der hauptamtlichen Verwaltung, inwieweit die durch den Winterdienst entstehenden Kosten per Satzung auf die Anlieger umgelegt werden können.

Der GStB hat mit Datum vom 21.09.2009 eine neue Mustersatzung über die Reinigung öffent­licher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vorgelegt. Daran möchte sich die Gemeinde orientieren und dem Rat einen Vorschlag unterbreiten.

Ortsbürgermeisterin Müller erklärte, dass per Satzung die Bürger grundsätzlich verpflichtet sind, auch die Straßen zu streuen. In der Krummgewann gibt es Gefällstrecken, in der Rohrgewann gehören viele Grundstücke noch der Gemeinde. Im Ausschuss wurde auch darüber gesprochen, dass ein Angebot für einen Winterdienst in der gesamten Gemeinde eingeholt werden sollte.

Im Frühjahr wird die Gemeinde die Kosten für den Winterdienst der letzten Jahre zusammenstellen und die Zahlen dem Rat bekannt geben.

Der Ortsgemeinderat gab einstimmig bei einer Enthaltung die Zustimmung zur Beauftragung der Firma Lämmel.

Frau Müller informierte in diesem Zusammenhang noch, dass der „grüne Weg“ so glatt war, dass sich dort am Dienstag mehrere Autos gedreht hatten und eines mit einem Traktor heraus­gezogen werden musste. Daraufhin wurde der Weg gesperrt und er wird auch so lange gesperrt bleiben wie die winterliche Witterung anhält.

Am Dienstag wurde Ortsbürgermeisterin Müller auch von den Busunternehmen, die den Schülerverkehr leisten, kontaktiert. Es wurde mitgeteilt, dass die Schule nicht mehr angefahren werden kann, wenn die Schulrat-Spang-Straße bis zur Siefersheimer Straße nicht gestreut wird. Dies wurde daraufhin sofort veranlasst.

 

TOP 11

Ankauf des bisher von der Firma Mobil kostenlos geleasten Pritschen­wagens Fiat Ducato nach Ablauf des Pachtvertrages

Die Vorsitzende trug vor, dass die Ortsgemeinde Wöllstein im Jahr 2005 von der Firma Mobil ein durch Webe­maßnahmen von örtlichen Betrieben und Handwerkern gesponsertes Fahr­zeug erhalten hat. Dieses wurde der Gemeinde kostenfrei überlassen.

Nach Ablauf der Nutzungsdauer hat die Gemeinde Kaufinteresse bekundet. Es wurde ein Wertgutachten vom TÜV Rheinland erstellt. Die Firma Mobil hat daraufhin ein Kaufangebot gemacht und die Gemeinde kann das Fahrzeug zum Preis von 7.200,00 € übernehmen.

Sollte es zurückgegeben werden, müssten die vorhandenen kleineren Schäden am Fahr­zeug auf Kosten der Gemeinde instand gesetzt werden. Vom Gutachter war ein Minderwert von 2.900,00 € brutto ermittelt worden.

Nach Recherchen im Internet kosten Autos in der Ausführung, mit dieser Laufleistung und in diesem Alter ca. 10.000 €.

Der Ortsgemeinderat Wöllstein beschloss nach kurzer Aussprache einstimmig den Kauf des Fiat Ducato Doppelkabine Pritsche mit dem Kennzeichen AZ-6445 als außerplanmäßige Ausgabe zum Preis von 7.200,00 € (inkl. MwSt) – Produkt-Nr. 114300 – im Rahmen der freien Haushaltsmittel.

Die Ortsgemeinde und der Ortsgemeinderat danken nochmals ausdrücklich den Sponsoren, die das Fahrzeug damals bezahlt haben. Es war der Ortsgemeinde von großem Nutzen und wird es auch weiterhin sein.

Auf die Frage, ob die Werbeflächen weiterhin auf dem Fahrzeug verbleiben können, erklärte Frau Müller, dass dies leider nicht der Fall sein darf. Die Folien müssen entfernt werden.

 

 

TOP 12

Gebührenordnung der Ortsgemeinde Wöllstein;

Festsetzung der Gebühren für die Nutzung und Bedienung der Beschallungsanlage im Gemeindezentrum Wöllstein;

Beratung und Beschlussfassung

Ortsbürgermeisterin Müller berichtete, dass letztes Jahr im Juli in das Gemeindezentrum eingebrochen und die Beschallungsanlage zerstört und entwendet wurde. Inzwischen ist eine neue Anlage gekauft worden, die größtenteils von der Versicherung bezahlt wurde.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.11.2009 angeregt, dass die Beschallungs­anlage im Gemeindezentrum zukünftig nur noch von den Gemeindearbeitern bzw. einge­wiesenen Personen bedient werden solle.

In der Bauausschusssitzung am 21.01.2010 wurde das Thema diskutiert und folgender Vorschlag erarbeitet:

Wöllsteiner Vereine können Verantwortliche benennen, die eine Einweisung zur Bedienung der Anlage erhalten. Diese werden bei Veranstaltungen ihrer Vereine die Beschallungs­anlage betreiben und dafür sollen keine Gebühren erhoben werden.

Es wird eine Übergabe und nach Beendigung der Veranstaltung auch eine Abnahme durch einen Gemeinde­arbeiter erfolgen.

Die Nutzung der Beschallungsanlage durch fremde Vereine, Gruppen oder Gewerbe­trei­bende wird gebührenpflichtig sein. Eine Vorlage wird von der Verwaltung erarbeitet und in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates vorgelegt.

 

Der Gemeinderat fasste jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

a) Der Gemeinderat beschließt, dass die Nutzung der Beschallungsanlage für Wöllsteiner Vereine und Gruppen sowie Schulen in den Benutzungsgebühren enthalten ist.

Voraussetzung ist, dass ein Verantwortlicher benannt wird, der zuvor eine Einweisung zur Bedienung der Anlage erhalten hat.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gebührenvorschlag für die Fremdnutzung der Anlage bis zu einer der nächsten Sitzungen des Ortsgemeinderates zu erarbeiten und vorzulegen.

 

 

TOP 13 Mitteilungen und Anfragen 

Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit:

  • Für die Kindertagesstätte „Rasselbande“ wurde wegen Kindern mit erhöhtem Betreuungs­aufwand Mehrpersonal beantragt und durch das Kreisjugendamt auch eine Viertel Stelle genehmigt.

 

  • Die Kreisverwaltung hat einen Zuschuss in Höhe von 177,13 € zur Anschaffung eines neuen PC mit Monitor für den Jugendtreff gezahlt, das ist ein Drittel der Gesamtkosten.

 

  • Auch der Kreiszuschuss für die Herbstferienspiele wurde erhöht, statt dem zugesagten Förderbetrag von 1.300,00 € hat die Gemeinde 2.138,06 € erhalten. Für diese beiden Zuschüsse geht ein herzlicher Dank an die Kreisverwaltung Alzey-Worms!

 

  • Herr Pfarrer Beutel bedankte sich im Namen der Kirchengemeinde für die Anstrahlung der Kirche.

 

  • Die vorläufige Kreisumlage für 2010 beträgt auf der Basis des Jahres 2009: 1.631.529,00 €.

 

  • Der Rosenmontagsumzug nimmt dieses Jahr wegen der Bauarbeiten in der Ernst-Ludwig-Straße eine andere Strecke. Die Aufstellung ist in der Maria-Hilf-Straße, dann Alzeyer Straße, Eleonorenstraße, Great-Barford-Straße, Kirchstraße, Alzeyer Straße – Auflösung. Diese Lösung wurde nach zahlreichen Gesprächen zwischen Herrn Steeg vom Ordnungs­amt, dem TuS und der Ortsgemeinde festgelegt.

 

  • Der Gewerbe- und Verkehrsverein hatte zum Neujahrsempfang eingeladen und in diesem Rahmen der Ortsgemeinde zehn Abfallbehälter geschenkt. Vielen Dank dafür.

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