08. OG Rat Wöllstein vom 16.04.2015

Unterrichtung der Einwohner
über die
8. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein
am 16. April 2015
 im Gemeindezentrum Wöllstein

 

Öffentlicher Teil: 19.03 Uhr – 20.46 Uhr

Anwesende:
1. Vorsitzende:
Ortsbürgermeisterin Lucia Müller
 
2. Beigeordnete
1. Beigeordneter Franz-Georg Schopf–zugleich stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion
Beigeordneter Johannes Brüchert – zugleich stimmberechtigtes Mitglied der SPD-Fraktion
Beigeordneter  Dirk Lammers
 
3. Ratsmitglieder:
Helmut Degen
SPD-Fraktion
 
Helga Erbelding
CDU-Fraktion
 
Silke Frohnhöfer
CDU-Fraktion
 
Stephan Frohnhöfer
CDU-Fraktion
 
Petra Gaul
Bündnis 90/Die Grünen
 
Sabine Krieg
SPD-Fraktion
ab 19.20 Uhr
Dr. Dirk Maak
FDP
 
Hermann Müller
CDU-Fraktion
 
Gerhard Pfeiffer
CDU-Fraktion
 
Hans-Jürgen Piegacki
SPD-Fraktion
 
Iris Pitthan
SPD-Fraktion
 
Dieter Sandrowski
CDU-Fraktion
 
Alfons Schnabel
CDU-Fraktion
 
Kurt Voll
SPD-Fraktion
 
Annerose Walk
SPD-Fraktion
 
Leonie Weber
Bündnis 90/Die Grünen
 
 
Es fehlten entschuldigt: Achim Rathgeber und Sebastian Schnabel
 
4. von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Herr Bürgermeister Gerd Rocker
 
5. von der Ortsgemeinde:
Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin
 
6. Sachverständige:
Frau Dipl.-Ing. Andrea Koch zu TOP 1
 
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Sanierungsangelegenheiten;
Ausbau Platz am Germania-Denkmal und Eleonorenstraße bis Bachgasse;
Auftragsvergabe
–  Straßenbauarbeiten;
–  Kabelverlegung für die Straßenbeleuchtung
Beratung und Beschlussfassung

TOP 2

Friedhofsangelegenheiten;
Errichtung von Urnenstelen; Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung
Vorbereitung einer Satzung für die neu angelegten Erdurnengräber;
Beratung und Beschlussfassung

TOP 3

Straßenausbau Teilstücke der Villastraße und der Maria-Hilf-Straße  im Rahmen der WKB;
Annahme der Planung; Beratung und Beschlussfassung

TOP 4

Sanierung des Germania-Denkmals, Kreuznacher Straße;
Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung

TOP 5

Sanierung des Denkmals auf dem Friedhof;
Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung

TOP 6

Verwaltungs- und Gebietsreform;
Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach;
Beratung und Beschlussfassung

TOP 7

Grundstücksangelegenheiten;
Dingliche Sicherung eines Leitungsrechtes zu Gunsten der EWR Netz GmbH;
Abschluss einer Vereinbarung und Zustimmung zu der Eintragsbewilligung;
Beratung und Beschlussfassung

TOP 8

Bebauungsplan Gewerbegebiet „In der Krummgewann“;
Information

TOP 9

Partnerschaft Wöllstein – Barsac;
Beteiligung der Ortsgemeinde Wöllstein an den Reisekosten;
Beratung und Beschlussfassung

TOP 10

Photovoltaikanlage Gemeindezentrum; Energiedaten;
Information von Herrn Gerhard Pfeiffer

TOP 11

Mitteilungen und Anfragen

 

TOP 1
Sanierungsangelegenheiten;
Ausbau Platz am Germania-Denkmal und Eleonorenstraße bis Bachgasse;
Auftragsvergabe
–  Straßenbauarbeiten;
Zu diesem TOP nahmen folgende Personen mit Sonderinteresse im Zuschauerraum Platz:
Die Beigeordneten Schopf und Lammers sowie die Ratsmitglieder Müller, Piegacki, Pitthan, Schnabel und Voll.
Am 26.03.2015 fand in der VG Wöllstein die Submission statt. Von 14 angeschriebenen Firmen haben 9 ein Angebot abgegeben, die vom Ing.Büro Koch geprüft wurden.
Günstigster Anbieter ist  Firma Philipp Waldmann, Straßen- und Tiefbau GmbH, Alzey, die seit langen Jahren als Fachfirma auf dem Gebiet des Straßen- und Tiefbaus bekannt ist.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wöllstein beschloss einstimmig, den Auftrag an Fa. Waldmann zum Angebotspreis von 219.753,90 € brutto  zu vergeben.
 
–  Kabelverlegung für die Straßenbeleuchtung
Beratung und Beschlussfassung
Für diese Arbeiten liegt ein Angebot der  EWR Netze GmbH in der Höhe von 2.481,98 € vor.
Gleichzeitig wurde auch die Straßenbeleuchtung angeboten, zunächst soll nur die Kabelverlegung beauftragt werden, da das Beleuchtungskonzept für Wöllstein abgewartet werden soll.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, Fa. EWR Netze zu beauftragen.
 
Die Personen mit Sonderinteresse kehrten an den Sitzungstisch zurück.
 
 
TOP 2
Friedhofsangelegenheiten;
– Errichtung von Urnenstelen; Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung
Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit, dass Stelen mit insgesamt 42 Urnennischen errichtet werden sollen, der Gemeinderat hat sich für Urnenstelen in Granit entschieden, und zwar in der Granitart „Juparana“, Oberfläche satiniert.
Durch das Planungsbüro Engelhardt wurden drei Firmen angefragt, zwei Angebote lagen geprüft vor.
 
Beschluss
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, Fa. Aumer mit der Lieferung und Errichtung der Urnenstelen zum Angebotspreis von 46.540,60 € zu erteilen.
 
 
– Vorbereitung einer Satzung für die neu angelegten Erdurnengräber; Beratung und Beschlussfassung
Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Wöllstein am 13. Mai 2014 wurden auf dem Friedhof Urnengräber an der südlichen Friedhofsmauer angelegt. Die Grabstellen sind mit Pflastersteinen eingefasst.
 
In einer zu erlassenen Satzung soll die Gestaltung dieser Gräber festgelegt werden. In den Beratungen im Gemeinderat und im Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss wurde festgelegt, dass diese Gräber einheitlich gestaltet werden sollen, einmal um der schönen Lage vor der Bruchsteinmauer gerecht zu werden, zum anderen, um ein würdiges Grabfeld zu erhalten.
 
1.   Die Verwaltung schlägt daher folgende Festlegungen für diese Erdurnengräber im   Rahmen einer Gestaltungssatzung vor:
  1. Urnenwahlgrabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften (die neuen Erdurnengräber) sind auf dem Friedhofsplan mit UF gekennzeichnet (Beisp.: Teil III, Abteilung A, Reihe UF1, Grabnummer 1)
  2. Die Urnengräber dürfen mit keiner weiteren Einfassung versehen werden.
  3. Es sind keine festen Abdeckungen gestattet.
  4. Als Grabmal sind liegende Grabsteine gestattet mit einer Maximalgröße von 40×30 cm
  5. Die Art der Beschriftung der Tafeln obliegt den Nutzungsberechtigten.
  6. In diese Urnengräber dürfen maximal 4 Urnen beigesetzt werden.
  7. Die Gebühren für das Nutzungsrecht der neu geschaffenen Erdurnengräber betragen pro  Jahr   22,00 Euro
2.     Für alle Erdurnenbeisetzungen gilt:
  1. Bei Erdurnenbeisetzungen sind biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.
  2. Die Ruhezeit für Aschen wird allgemein auf 15 Jahre reduziert (rückwirkend ab 1.1.15)
  3. Die Nutzungszeit für die neuen Erdurnengräber soll 20 Jahre betragen.

Ausgiebig diskutiert wurde Punkt 1.3, der von der Friedhofsverwaltung der VG im Rahmen der Satzungsänderung ausformuliert werden soll.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nahm mit 17 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung den vorgelegten Satzungsentwurf an.

 

TOP 3
Straßenausbau Teilstücke der Villastraße und der Maria-Hilf-Straße  im Rahmen der WKB;
Annahme der Planung; Beratung und Beschlussfassung
Ortsbürgermeisterin Müller zeigte die aktuellen Planungen zum Ausbau der beiden Straßenteilstücke, wie sie in Sitzungen des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses ausgiebig beraten und beschlossen wurden.
 
Die Fahrbahn der Villastraße wird von der Ernst-Ludwig-Straße bis zur Maria-Hilf-Straße 6 m breit in Asphalt ausgebaut. Die Einmündung in den Scheideweg und die Bahnhofstraße werden neu angelegt mit abgesenkten Bordsteinen und Leitstreifen für Seheingeschränkte. Das vorhandene Mosaik auf dem Bürgersteig Ecke Bahnhofstraße wird aufgenommen und wieder eingebaut.
 
Die Maria-Hilf-Straße erhält einen höhengleichen Ausbau mit versetzter Mittelrinne zur Ge­schwindigkeitsreduzierung, der Bordstein in der Villastraße wird durchgezogen. Es werden Grünflächen eingebaut, um ankommenden Fahrzeugführern deutlich zu machen, dass sich hier die Verkehrsvorschriften ändern, dass langsamer gefahren werden muss. Die Maria-Hilf-Straße ist in diesem Bereich Wohngebiet, was sich später im Pfaffenpfad und in der Ostdeutschen Straße fortführen soll.
 
Bevor die Arbeiten ausgeschrieben werden können, muss die Zuschussbewilligung des Landes abgewartet werden. Danach ist der Auftrag für die Ausschreibung zu vergeben.
Ebenso werden die Anwohner über die vorgesehene Planung in einer Anwohnerversammlung informiert.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Planung für den Straßenausbau der Teilstücke der Villastraße und der Maria-Hilf-Straße im Rahmen der WKB.
 
 
TOP 4
Sanierung des Germania-Denkmals, Kreuznacher Straße;
Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung
Die VG hat im Rahmen einer Ausschreibung von 8 Firmen ein Angebot angefordert. 4 Angebote wurden abgegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für das Gewerk Natursteinarbeiten dem kostengünstigsten Anbieter, Fa. Sauer aus Budenheim zum Angebotspreis von 10.979,09 € zu erteilen.
Die Sanierung der Germaniafigur wird in der nächsten Gemeinderatssitzung vergeben.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, Fa. Sauer aus Budenheim zu beauftragen.

 

TOP 5
Sanierung des Denkmals auf dem Friedhof;
Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung
Die VG hat im Rahmen einer Ausschreibung von 8 Firmen ein Angebot angefordert. 4 Angebote wurden abgegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für das Gewerk Natursteinarbeiten dem kostengünstigsten Anbieter, Fa. May aus Odernheim zum Angebotspreis von 13.393,32 € zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschloss einstimmig Fa. May in Odernheim zu beauftragen.

 

TOP 6
Verwaltungs- und Gebietsreform;
Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach;
Beratung und Beschlussfassung

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat im Rahmen  seiner Sitzung am 10.02.2015 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 10.02.2015:
Eine Fusion mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach wird dem Grunde nach befür­wortet. Dies gilt für alle Ortsgemeinden aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, die eine solche Fusion wünschen. Die Gründung einer neuen Gebiets­körperschaft, bestehend aus den beiden Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Wöllstein, die zunächst, bis zur Klärung der Kreisfrage, in den jeweiligen Landkreisen verbleiben, wird abgelehnt.
 
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein stellt fest, dass zwei grundlegende Bedingungen auch in den künftigen Gesprächen nicht verhandelbar sind. Dies ist zum einen, dass der Sitz der neuen Verbandsgemeinde in Wöllstein ist und zum anderen, dass diese neue Gebietskörperschaft zunächst dem Landkreis Alzey-Worms angehören muss mit dem Ziel der Eingliederung in einen noch zu bildenden Landkreis Rheinhessen.
 
Der Bürgermeister und die Beigeordneten werden beauftragt und ermächtigt, auf der Grundlage der gegebenen Beschlusslage, die Verhandlungen mit der Verbandsge­meinde Bad Kreuznach und deren Ortsgemeinden weiter zu führen.
 
Die Räte der acht Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wöllstein werden um Bestätigung dieses Beschlusses gebeten.
 
Aussprache:
Bürgermeister Rocker erklärte, Ziel der Verbandsgemeinde sei es, dass wir mit einer gefestigten und fundierten Meinungsbildung in eine künftige Gebietsreform gehen. 6 der 8 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde haben bereits einstimmig ihre Zustimmung erteilt. Es fehlen noch Wöllstein und Gau-Bickelheim. Es wäre gut, wenn auch der Rat der größten Gemeinde – nämlich Wöllstein – diesen Beschluss bestätigt. Dies wäre ein Signal auch für die Landesregierung. Man sollte die Zugehörigkeit zu Rheinhessen nicht aufs Spiel setzen.
Der Rat zollte Herrn Rocker Beifall für diese Ausführungen.
 
CDU-Fraktionsvorsitzender Sandrowski erklärte, der Vorschlag des Ministeriums mit dem Verbleib in zwei Landkreisen entbehre jeder Vernunft. Die CDU-Fraktion stehe hinter dem Beschluss des Verbandsgemeinderates.
SPD-Fraktionsvorsitzender Degen bekräftigte, dass es nur in der vom VG-Rat beschlossenen  Art und Weise gehen könne.
Die Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Gaul und der Vertreter der FDP im Gemeinderat, Dr. Maak, schlossen sich dieser Meinung an.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wöllstein bestätigte einstimmig den Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 10.02.2015.

 

TOP 7
Grundstücksangelegenheiten;
Dingliche Sicherung eines Leitungsrechtes zu Gunsten der EWR Netz GmbH; Abschluss einer Vereinbarung und Zustimmung zu der Eintragsbewilligung;
Beratung und Beschlussfassung
Die EWR Netz GmbH wird das vorhandene Blitzschutzseil (Erdungsseil) auf 20-kV-Leitungen auswechseln und durch ein neues Seil mit Glasfasern zur Datenübertragung mit gleichen Schutzeigenschaften ersetzen. Diese Maßnahme ist von den betroffenen Grundstückseigentümern zu dulden, es wird jedoch eine Entschädigung gezahlt. Eine Dienstbarkeit soll ins Grundbuch eingetragen werden.
 
In Wöllstein sind folgende Parzellen der Ortsgemeinde betroffen: Flur 13 Nr. 241 und 242 mit 8 m, Flur 14 Nr. 77, 78, 79, 80, 84 und 85 mit insgesamt 23,20 m Länge und Flur 16 Nr. 79 mit 4,9 m Länge.
Die Eigentümer erhalten einmalig 1,50 € pro Meter, mindestens aber 75,00 €. Die Ortsgemeinde Wöllstein würde also 3x 75,00 €, insgesamt also 225,00 € erhalten.
 
Ortsbürgermeisterin Müller bat den Rat um Zustimmung zum Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen.
 
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wöllstein stimmte dem Abschluss der Vereinbarungen mit der EWR Netz GmbH und der Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch einstimmig zu.
 
TOP 8
Bebauungsplan Gewerbegebiet „In der Krummgewann“;
Information
Am 16.04.2015 fand in der Verbandsgemeindeverwaltung eine Besprechung bezüglich des Antrags zur Erweiterung eines Lebensmittelmarktes im Wöllsteiner Gewerbegebiet „In der Krummgewann“ statt. An der Besprechung nahmen von der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe Frau Kaleschke-Weingarten und Herr Dr. Sabbagh, von der Kreisverwaltung Herr Dr. Schmitt, von der Verbandsgemeindeverwaltung Herr Emrich sowie Frau Ortsbürgermeisterin Müller teil.
 
Die SGD Süd fordert, dass für Wöllstein ein Einzelhandelskonzept erstellt wird. Dies ergibt sich auch aus den Vorgaben des LEP IV, wonach ein solches Konzept für alle zentralen Orte zu erstellen ist.
Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der  Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe erstellt.
Zur Zeit werden Planer angeschrieben und um ein Angebot gebeten.

 

TOP 9
Partnerschaft Wöllstein – Barsac;
Beteiligung der Ortsgemeinde Wöllstein an den Reisekosten;
Beratung und Beschlussfassung
Die beiden Städtepartnerschaften mit Great Barford und Barsac werden seitens der Gemeinde schon immer finanziell unterstützt, auch bezüglich der Reisekosten. Bisher ist es so gehandhabt worden, dass Mitfahrer in die Partnergemeinden einen Kostenanteil von höchstens 170,00 € tragen, was darüber liegt, hat die Gemeinde übernommen.
Dies soll auch bei der im Juli anstehenden Fahrt nach Barsac so geregelt werden. Die Mitfahrer, die nicht privat anreisen, fahren mit dem Zug ab Lorraine in Frankreich. Der Bus­transport zur Anreise und Rückfahrt kostet insgesamt 1.200,00 €. Diesen Betrag soll die Gemeinde übernehmen.
Die Buchung der Zugtickets übernimmt dankenswerterweise Herr Konrad Meder.
 
Beschluss
Der Ortsgemeinderat gab einstimmig seine Zustimmung zu dieser Regelung.

 

TOP 10
Photovoltaikanlage Gemeindezentrum; Energiedaten;
Information von Herrn Gerhard Pfeiffer
Ortsbürgermeisterin Müller erteilte hierzu Ratsmitglied Gerhard Pfeiffer das Wort, der diese
PV-Anlage sehr intensiv begleitet und viel Arbeit zur Dokumentation geleistet hat, hierfür dankte ihm Frau Müller.
Herr Pfeiffer hatte eine Power-Point-Präsentation erstellt und trug die  – sehr erfreulichen – Energiedaten und Ergebnisse vor.
Der erzeugte Strom wird großteils zum Eigenverbrauch im Gemeindezentrum und in der Kindertagesstätte „Rasselbande“ genutzt.
Der Ertrag liegt über der erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnung:
Insgesamt wurden 32.800 kWh erzeugt, davon 17.800 kWh selbst verbraucht (entspricht einem Eigenverbrauch von 54 %), 15.000 kWh wurden ins Netz eingespeist.

 

TOP 11
Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit:

  • Der LBM hat bezüglich der Umgestaltung des Netzknotens B 420/L 415 mitgeteilt, dass die zusätzliche Anbindung einer neu zu planenden Umgehungsstraße an den Kreisverkehrsplatz grundsätzlich möglich wäre. Zu gegebener Zeit müssten dann entsprechende Anpassungen am Kreisel vorgenommen werden. Die Realisierung der Umgehungsstraße ist jedoch nach Meinung des LBM unwahrscheinlich.

  • Bei der im November 2014 stattgefundenen Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge wurden in Wöllstein durchschnittlich pro Person 0,12 € gespendet.

  • Die Kreisumlage 2015 wurde vorläufig auf 1.842.241 € festgesetzt.

  • Am Montag streikt das pädagogische Personal in beiden Kindergärten, beide Einrichtungen bleiben an diesem Tag geschlossen.


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