Aufklärung im Rheinhessenring am 20. Juni 2012

Ihr gemeinsames Anliegen war es Verkehrsteilnehmer anzusprechen, Aufklärungsarbeit zu leisten und an das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten zu appellieren.

Immer wieder gibt es Beschwerden bei der Polizei, der Ortsgemeinde und dem örtlichen Ordnungsamt, dass im verkehrsberuhigten Bereich die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wird.

Mit dieser Aktion wurden viele Autofahrerinnen und Autofahrer freundlich angesprochen und Handzettel verteilt, auf denen die Grundregeln des verkehrsberuhigten Bereiches aufgeführt waren. Diese wurden auch gerne angenommen und viele Gespräche geführt, in denen mit Ortsbürgermeisterin und Gemeindratsmitgliedern die Schrittgeschwindigkeit diskutiert wurde.

Gerade unter dem Aspekt, dass viele Familien mit kleinen Kindern im Rheinhessenring und den angrenzenden Straßen leben, appellierten Gemeindratsmitglieder und Ortsbürgermeisterin an die Verantwortung und an die Einsicht der Verkehrsteilnehmer.

Hier für alle noch einmal die Regeln, die im verkehrsberuhigten Bereich gelten:

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  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit fahren.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Wir bitten Sie, die Regeln der StVO zu Ihrer und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu beachten und danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Es sind Ihre Familien, Ihre Kinder, Ihre Eltern und Sie selbst, die die Straßen benutzen.

Ihre Gemeinde Wöllstein, Ihre Polizei, Ihre örtliche Ordnungsbehörde


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