Hunde in Wöllstein

Ob auf Spazier- und Radwegen, in Blumenbeeten oder öffentlichen Grünanlagen: Immer wieder gibt es rücksichtslose Hundehalter, die den Hundekot nicht entfernen und damit viel Ärger erzeugen.

Haben diese Hundebesitzer schon einmal darüber nachgedacht, wie es für die Mitarbeiter der Gemeinde ist, wenn sie beim Beete hacken oder Gras mähen diese Hinterlassenschaften an Händen, Schuhen oder Geräten haben? Oder wie es spielenden Kindern, Spaziergänger im Tälchen und auf unseren Wanderwegen ergeht, wenn sie in Hundekot treten? Mit einer einfachen Tüte wären diese Probleme aus der Welt geschafft und alle würden sich über die Hunde freuen können.

Die Ortsgemeinde Wöllstein hat deshalb zur Unterstützung an verschiedenen Stellen im Ort Beutelspender aufgestellt.

Zur Erinnerung einen Auszug aus § 4 der Gefahrenabwehrverordnung der VG Wöllstein:

„ (4) Halter und die jeweiligen Verantwortlichen von Tieren haben dafür Sorge zu tragen, dass diese öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht mehr als verkehrsüblich, insbesondere durch Kot, verunreinigen. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.“

Wer dem entgegen handelt, handelt ordnungswidrig! Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Lassen Sie es nicht dazu kommen!

alt

 

Die Ortsgemeinde hat weitere Beutelspender und Abfallbehälter aufgestellt und bittet die Hundebesitzer davon Gebrauch zu machen.


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