Friedhofsinformationen

Eine detaillierte Veröffentlichung der neuen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wöllstein wird noch erfolgen. Diese Information dient als grobe und vereinfachte Vorab-Information:

Bestattungsmöglichkeit auf dem Rasengrabfeld (Vorab-Ankauf NICHT möglich!):

Auf dem Rasengrabfeld im Bereich IV B können sowohl Särge als auch Urnen bestattet werden, und zwar in namentlicher oder auch in anonymer Form.

Sargbestattungen erfolgen namentlich in der Reihe Richtung Friedhofshalle, anonym in der Reihe Richtung Ernst-Ludwig-Straße. Die Bestattung von Särgen in der Reihe des namentlichen Bereiches kann einzeln, aber auch als Tiefgrab (für Paare) übereinander erfolgen, jedoch NICHT nebeneinander. Alle Gräber werden der Reihe nach vergeben.

Im namentlichen und anonymen Bereich stehen jeweils 19 Grabstellen zur Verfügung. Die Gebühr beträgt 1000.-€ für eine Nutzungszeit von 30 Jahren. Die Grabpflege übernimmt die Ortsgemeinde Wöllstein.

Urnenbestattungen (nur in verrottbaren Urnen!) erfolgen auf dem Rasengrabfeld an den vorhandenen Bäumen. Je Baum stehen 12 Grabstellen zur Verfügung, die der Reihe nach vergeben werden. Die Anordnung der Grabstellen erfolgt wie bei einem Ziffernblatt einer Uhr. Das Grab mit der Nummer 12 wird auf die Stunden-Position 12 Uhr in Himmelsrichtung Nord aufgebracht. Die weiteren Grabstellen werden um je 30 Grad versetzt auf „1 Uhr“, „2 Uhr“, usw. angeordnet. Jede Grabstelle kann namentlich, aber auch anonym genutzt werden. Ebenso besteht auch hier die Möglichkeit eine Grabstelle mit 2 Urnen übereinander als Tiefgrab zu nutzen. Auch besteht die Möglichkeit, eine Urne in einem bereits vorhandenen Rasen-Sarg-Grab hinzu zu bestatten. Die Gebühr beträgt 400.-€ für eine Nutzungszeit von 20 Jahren. Die Grabpflege übernimmt die Ortsgemeinde Wöllstein.

Auf dem Rasengrabfeld wird den Verstorbenen wie folgt gedacht:

Bei nicht anonymen Bestattungen:

Bei Sargbestattungen sind nur ebenerdig verlegte Platten aus Natur- oder Sandstein mit einer Größe von 30 cm Breite x 40 cm Höhe und mit einer Mindeststärke von 8 cm zugelassen, deren Beschriftung vertieft aufgebracht sein muss. Die Wahl der Beschriftung ist frei, solange die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Die Platten sind mittig auf der Grabstelle und in einheitlicher Fluchtrichtung zu verlegen.

Bei Urnenbestattungen an den Bäumen sind nur ebenerdig verlegte Platten aus Natur- oder Sandstein mit einer Größe von 25 cm x 25 cm und mit einer Mindeststärke von 8 cm zugelassen, deren Beschriftung vertieft aufgebracht sein muss. Die Wahl der Beschriftung ist frei, solange die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Die Platten sind auf der Grabstelle anzubringen, unter Beachtung, dass das Gesamtbild eines Uhrenziffernblattes mit 12 Stunden gewahrt bleibt.

Neue Bestattungsmöglichkeit in einem Wiesen-Wahlgrab (Vorab-Ankauf möglich):

Wiesen-Wahlgrabstätten sind Grabstätten, in welchen Särge und/oder Urnen bestattet werden können. Je nach Lage und Größe der Grabstätte und der dortigen Platzverhältnisse können Särge sowohl einzeln, als auch mehrfach nebeneinander und übereinander (Tiefgrab) bestattet werden. Bei Urnen dürfen nur verrottbare Urnen bestattet werden.

Eine Wiesen-Wahlgrabstätte wird als gärtnerisch gepflegte Grabstätte ausgewiesen. Die Grabpflegeleistung für Wiesen-Wahlgrabstätten übernimmt die Ortsgemeinde Wöllstein.

Die Nutzungszeit beträgt bei Sargbestattungen 30 Jahre, bei Urnenbestattungen 20 Jahre.

Die Gebühr beläuft sich bei Sarg-Gräbern auf 1500.-€ für 30 Jahre, bei Urnen-Gräbern auf 1000.-€ für 20 Jahre.

Den Verstorbenen wird auf einem Wiesen-Wahlgrab folgendermaßen gedacht:

Zugelassen sind:

1)  Stehende Grabmale unter Beachtung der diese betreffenden §§ der Friedhofs- Satzung.

2)  Ebenerdig verlegte Platten aus Natur- oder Sandstein mit einer Mindeststärke von 8 cm, deren Beschriftung und Gestaltung vertieft aufgebracht sein muss. Größe, Beschriftung und Gestaltung der Platten sind frei, solange die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.

Für das Rasengrabfeld und auch für die Wahl-Wiesengräber gilt ferner:

  1. a)   Nicht gestattet sind:

1)  Anpflanzungen jeglicher Art

2)  Einfassungen jeglicher Art

3)  das Belegen von Grabstätten mit Materialien jeglicher Art (Kies, Steine, Gestecke, etc.)

4)  das Aufstellen von Vasen, Schalen, Grablichtern und anderen Gegenständen.

  1. b)  Bei der Bestattung niedergelegte Kränze, Gebinde usw. sind durch die Nutzungsberechtigten innerhalb von drei Monaten nach der Bestattung zu entfernen. Nach dem Ablauf der Frist auf der Wiesen-Wahlgrabstätte befindliche Gegenstände können durch die Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt werden. Ein Kostenersatz für die entfernten Gegenstände findet nicht statt.

Franz-Georg Schopf

Beigeordneter OG Wöllstein

Geschäftsbereich Friedhofswesen


Beitrag veröffentlicht

in

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar