Die Ortsgemeinde Wöllstein informiert über aktuelle Entwicklungen beim Glasfaserausbau. Viele Bürgerinnen und Bürger, die einen Glasfaseranschluss bestellt haben, erhielten in den vergangenen Tagen eine Mitteilung der Telekom, wonach es zu weiteren Verzögerungen kommt. Hintergrund ist die Insolvenz des ursprünglich beauftragten Tiefbauunternehmens, das die Arbeiten im Gemeindegebiet ausgeführt hat.
Die GlasfaserPlus teilt hierzu mit, dass die Insolvenz ein rechtlich geregelter Prozess sei und nun ein Insolvenzverwalter die Abwicklung des Unternehmens übernehme. Für den Glasfaserausbau in Wöllstein sei das Unternehmen GlasfaserPlus selbst jedoch nicht betroffen und bleibe weiterhin verlässlicher Vertragspartner. Nach eigenen Angaben bereitet die GlasfaserPlus aktuell die Beauftragung eines neuen qualifizierten Nachunternehmens vor. Sobald ein neuer Partner vertraglich gebunden ist, sollen konkrete Informationen zum neuen Baustart und zum weiteren Zeitplan folgen.
Statement des Ortsbürgermeisters Johannes Brüchert:
„Wir bedauern die Nachricht zur Insolvenz der Ausbaufirma sehr. Wir hatten die Hoffnung, dass nach der längeren Baupause die Arbeiten mit Tempo fortgeführt werden, damit der lange versprochene flächendeckende Glasfaserausbau in Wöllstein vorankommt, zum Abschluss geführt wird und die Haushalte endlich mit schnellem Internet versorgt sind.
Die Ortsgemeinde hat leider keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Bautätigkeit und ist auch nicht Auftraggeber. Wir können immer wieder nur die Telekom und GlasfaserPlus an ihre Versprechen erinnern.
Leider wurde auch bisher mein Vorschlag einer erneuten Informationsveranstaltung nicht beantwortet.“
Kontaktmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger:
Die GlasfaserPlus bittet die betroffenen Haushalte um Verständnis für die Verzögerungen und steht für Fragen direkt zur Verfügung:
Privatkunden: 0800 22 66100
Geschäftskunden: 0800 33 06709
Die Ortsgemeinde Wöllstein wird weiterhin den Austausch mit der GlasfaserPlus suchen und die Bürgerschaft informieren, sobald neue verbindliche Informationen zum Fortgang der Bauarbeiten vorliegen.







