Urnenwand

Die Ortsgemeinde hat die Urnenwand errichten lassen, weil diese eine würdige Bestattungsform für die Menschen darstellt, die keine Grabpflege möchten oder ausführen können.
Es ist uns wichtig, dass die Urnenwand gepflegt aussieht und deshalb hatte der Ortsgemeinderat die Friedhofssatzung im Jahr 2011 um den unten stehenden Artikel ergänzt.
Wir bitten diesen zu beachten, damit unsere Urnenwand für alle Besucher ein würdevoller Ort zum Gedenken an die Verstorbenen ist.

Ihre Ortsgemeinde

 

Auszug aus der Friedhofssatzung – Ergänzung zu § 20a:

„Die Abdeckplatten der Urnenwand haben frei zu bleiben, das Ablegen jeglicher Gegenstände, insbesondere Grabschmuck, Grablaternen, Erinnerungsstücke und/oder Blumenschmuck ist nicht gestattet. Lediglich auf den Bodenplatten am Fuße der Urnenwand darf Blumenschmuck (keine sonstigen Gegenstände) in der Größe von höchstens 30 cm Tiefe, 30 cm Breite und 30 cm Höhe abgelegt werden.
Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, verwelkten oder unansehnlich gewordenen Blumenschmuck und auch sonstige an oder auf der Urnenwand platzierten Gegenstände ohne vorherige Ankündigung zu entfernen.“

 

So sollte es nicht aussehen:

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