Was bedeutet „verkehrsberuhigter Bereich“?

Hier noch einmal die Regeln, die im verkehrsberuhigten Bereich gelten:

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  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit fahren.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Wir bitten Sie, die Regeln der StVO zu Ihrer und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu beachten und danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Es sind Ihre Familien, Ihre Kinder, Ihre Eltern und Sie selbst, die die Straßen benutzen.

Ihre Gemeinde Wöllstein, Ihre Polizei, Ihre örtliche Ordnungsbehörde


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